Baurecht - Anwaltskanzlei Fey

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Mietrecht und Pachtrecht

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Mietrecht und Pachtrecht befasst sich mit den Beziehungen und Pflichten von Mietern und Vermietern beziehungsweise Pächtern und Verpächtern. Ursachen für Rechtstreitigkeiten sind oftmals Kündigung und Kündigungsfrist, Zeitmietvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietminderung wegen Mietmangel sowie Mieterhöhung. Aber auch der Forderungseinzug offener Mietzinsen und Nebenkosten sowie die Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen im Wege einer Räumungsklage mit anschließender Vollstreckung werden von Herrn Fey durchgesetzt. Ferner ist der Jurist seinen Mandanten bei der Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen behilflich.

Privates Baurecht

Thomas Fey, der neben seiner anwaltschaftlichen Tätigkeit fünf Jahre als Justiziar eines großen Bauträgers in Augsburg gearbeitet hat, kann auf ein breites Erfahrungsspektrum im privaten Baurecht zurückgreifen. Hier werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern auch unter Berücksichtigung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt. Zeigen sich während einer Bauausführung Mängel an der Bausache, so steht Rechtsanwalt Fey den Mandanten bei der Beweissicherung zur Seite, das heißt bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang der Mängel sowie bei der Durchsetzung etwaiger Schadenersatzansprüche,. Honorarprozesse zählen ebenso zum privaten Baurecht, deren Ursache zum Beispiel die nicht dem Vertrag entsprechende Vergütung des Handwerkers, des Architekten (HOAI) oder Sonderfachmanns sein kann. Auch bei der Abwehr von ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen werden die Mandanten von Thomas Fey beraten und vertreten.

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